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Anleitungen, die man versteht!


 
Herzlich willkommen bei der Firma poetter-dokumentation in Reckling­hau­sen. Wir waren hier 25 Jahre von 1989 - 2014 sehr erfolg­reich als Dienst­leis­ter für Techn­ische Do­kumen­ta­tion.
 
Für un­sere Kun­den aus den Bran­chen Haus­halts­geräte, Elek­tro­artikel, Un­ter­hal­tungs­elek­tronik so­wie Büro- und Kom­muni­ka­tions­tech­nik haben wir druck­fer­tige An­lei­tun­gen er­stellt mit al­len Gra­fiken, Texten, Sicher­heits­hin­weisen, Struk­tur sowie Satz und Layout. Hier haben wir zu­letzt die An­lei­tungs­er­stel­lung weit­geh­hend auto­mati­sie­ren und zu einem hohen Grad an Effi­zienz fort­ent­wickeln kön­nen, so dass wir in der Re­gel An­lei­tungs­aufträge noch am selben oder spätestens nächsten Werk­tag an un­sere Kun­den aus­lie­fern konn­ten, auch in so exo­tischen Spra­chen wie ara­bisch oder japa­nisch.
 
Nicht nur unsere sowohl von An­wen­dern als auch Her­stel­lern sehr ge­schätz­ten An­lei­tun­gen ha­ben uns einen gu­ten Na­men ein­ge­bracht, son­dern vor al­lem auch un­sere weit­reichen­den Be­müh­un­gen um quali­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Stan­dards in un­se­rer Bran­che. So ha­ben wir lang­jäh­rig Fir­men ge­schult und An­lei­tungs­redak­teure aus­ge­bil­det, in Normen­aus­schüssen mit­ge­ar­bei­tet, Li­te­ra­tur ver­öffent­licht und als Sach­ver­stän­di­ge zur fach­li­chen Rechts­fin­dung bei­ge­tra­gen.
 
Diesen Geschäftszweig "Technische Dokumentation" ha­ben wir Ende 2014 ein­ge­stellt. Wir sind wei­ter tätig in der Er­wach­se­nen­bil­dung mit unserem Unternehmen poetter-kommunikation.


Unsere Räumlichkeiten

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Kurz & knapp


"Die beste Anleitung ist die, die man gar nicht braucht," z.B. weil das Pro­dukt selbst­erklä­rend ist. Wir setzen auf in­tui­tives Ver­stän­dnis: "Nicht viel lesen müssen" lautet unser Konzept.

  • Kurz: Wir lassen alles weg, was die Ziel­grup­pe ohne­hin schon weiss, z.B. All­ge­mein­wis­sen und offen­sicht­liche Sach­ver­halte
  • Konkret: Wir beschreiben nur, was direkt etwas mit dem Objekt zu tun hat – und tref­fen nicht Re­ge­lun­gen zum all­gemei­nen oder berufs­stän­dischen Ver­hal­ten.
  • Erforderlich: Wir regeln nur, was zum Rechts­ver­hält­nis zwischen Her­stel­ler und Ver­wen­der ge­hört – und nichts be­tref­fend Drit­ter, z.B. Be­trei­ber oder Ge­setz­ge­ber.
  • Straff: Bei uns geht es schon auf der ersten Seite los – keine lang­wei­li­gen Vor­wör­ter, keine "orga­nisa­to­rischen" Kapitel, keine in­halts­leeren Wort­hül­sen wie "All­gemei­nes" usw.